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Belästigung am Arbeitsplatz                                                                                                          

Neue Vorgaben für den Umgang mit Mitarbeiterbeschwerden                                                            

 

Sie haben eine detaillierte Dienst- oder Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Mitarbeiterbeschwerden wegen Belästigungen, Diskriminierungen oder Mobbing, aber im Ernstfall, wenn einmal wirklich etwas passiert und sie gegenüber einem Beschäftigten, der ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen hat, reagieren wollen, könnte es sein, dass das Arbeitsgericht Ihre Verfahren für nicht ausreichend und Ihre Maßnahmen für unzulässig hält. So geschehen im Fall einer aktuellen BAG-Entscheidung (Beschluss vom 27. Juni 2019 – 2 ABR 2/19 –). Mein Zwei-Seiter erklärt, was Sie zu diesem Thema wissen sollten und ob in Ihrem Haus möglicherweise Handlungsbedarf besteht.

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